Herausnehmbare Zahnspangen - zur effektiven Frühbehandlung

  • Ober- und Unterkieferplatten zur Verschiebung von einzelnen Zahngruppen oder Dehnungen im Kiefer.
  • Geräte zur positiven Beeinflussung des Kieferwachstums bei einer Fehllage (Aktivatoren, Doppelvorschubplatten, festsitzende Zahnspangen, Fränkel, Fazialmaske, Headgear)
  • Durchsichtige Schienen made by Archform und eigenem 3-D-Drucker
  • Retentionsapparaturen wie Platten, Schienen, Springretainer zum Festhalten des Behandlungsergebnisses. Anwendung erfolgt in der Regel nachts.
  • Linguale Apparatur (innenliegende feste Zahnspange)

FESTE ZAHNSPANGEN = MULTIBAND

Brackets werden auf die Zähne geklebt und durch einen Bogen miteinander verbunden, eingeklickt oder mit Gummis bzw. Metallligaturen befestigt.

Multibandapparaturen:

  1. Einfache Metall-Brackets = Kassenleistung.
  2. Smart Click Metal (3M) mit Klickverschluss
  3. Keramikbrackets: Clearity SL (3M) mit Klickverschluss.
  4. Lingualbrackets: Die Brackets kleben unsichtbar auf der Zahninnenseite
  5. Retainer: Ein dünner Draht wird hinter die jeweilige Frontzahngruppe geklebt, um sie permanent gerade zu halten.

Kosten gesetzlich Versicherte

Kinder und Jugendliche

Bis zum 18. Lebensjahr besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Behandlung zulasten der GKV, wenn die Zahn-u./o. Kieferfehlstellung einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe III-V zugeordnet werden kann. Die Behandlungsmaßnahmen dürfen nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Nur die kostengünstigste Apparatur darf eingesetzt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit außervertragliche Leistungen zu wählen, wie z.B. Keramikbrackets. Wird bei der 1. Beratung der Grad I oder II diagnostiziert, müssen die Kosten der gesamten Behandlung selbst übernommen werden.

Erwachsene

Es wird nur eine Behandlung zulasten der GKV übernommen, wenn eine Indikation für eine kieferchirurgische Operation besteht (auch nach dem KIG-System). Ansonsten kann jegliche Fehlstellung ohne Altersbeschränkung bei allen Erwachsenen behandelt werden.

Weitere Informationen zum KIG-System: www.kfo-online.de

Kosten privat Versicherte

Je nach Versicherungsvertrag gehört eine kieferorthopädische Behandlung zum Leistungsumfang. Meist sind die Leistungen bis zum 18. Lebensjahr enthalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich über diese Altersgrenze hinaus abzusichern. Vor Behandlungsbeginn sollte der von ihrem Kieferorthopäden aufgestellte Behandlungsplan der Krankenkasse eingereicht werden, um zu klären, in welchem Umfang erstattet wird. Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, sollte dieser Behandlungsplan auch der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Die Beihilfe orientiert sich seit Juni 2015 ebenfalls an obig beschriebenen KIG-System.

Vereinbaren Sie einen Termin

02592 977910 info@kfo-selm.de
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